Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird einmal jährlich einberufen. Der Vorstand beruft sie durch schriftliche Einladung mit einer Frist von mindestens drei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein. Beschlussfähig ist die Mitgliederversammlung immer, sofern ordnungsgemäß zu ihr eingeladen wurde. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, außer bei Anträgen zur Änderung von Zweck und Satzung des Vereins. Hierzu ist eine Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder erforderlich. Ein Mitglied des Vereins kann sich mit schriftlicher Vollmacht durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Vereinsmitglieder können Ergänzungsvorschläge und weitere Beschlussvorlagen nebst Begründungen innerhalb von zwei Wochen nach Versendung von Einladung und Tagesordnung beim Vorstand einreichen

Samstag 6. Juli 14.00 Uhr
Pfarrhausmuseum Blüthen

Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen folgende Punkte:

• Begrüßung
• Bestimmung Versammlungsleitung und Protokollführung
• Beschluss Tagesordnung
• Bericht über zurückliegenden Aktivitäten des Vereins
• Kassenbericht
• Abnahme der Jahresrechnung 2023
• geplante Veranstaltungen
• geplante Projekte
• Verschiedenes


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