Die Mitgliederversammlung wird einmal jährlich einberufen. Der Vorstand beruft sie durch schriftliche Einladung mit einer Frist von mindestens drei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein. Beschlussfähig ist die Mitgliederversammlung immer, sofern ordnungsgemäß zu ihr eingeladen wurde. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, außer bei Anträgen zur Änderung von Zweck und Satzung des Vereins. Hierzu ist eine Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder erforderlich. Ein Mitglied des Vereins kann sich mit schriftlicher Vollmacht durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Vereinsmitglieder können Ergänzungsvorschläge und weitere Beschlussvorlagen nebst Begründungen innerhalb von zwei Wochen nach Versendung von Einladung und Tagesordnung beim Vorstand einreichen.
Die Einladung mit der Tagesordnung erfolgt rechtzeitig, jetzt können Sie sich aber den Termin schon vormerken:
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Samstag 3. Juni 14.00 Uhr
Pfarrhausmuseum Blüthen
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